· 

Wir bieten Rechtsschutz für Bauherren!

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

eine Anfrage von gestern, ging um das Thema Bauherren-Rechtsschutz
Der Gedanken des Interessenten: "Rechtsschutz für Bauherren gibt es nicht, habe im Netz nichts gefunden, mein Kollege sagte, ich soll sie noch einmal fragen."

 

1.

Machen wir es kurz:

Ein Versicherer hat aktuell den einzigen wirklich Bauherren-Rechtsschutz am gesamten deutschen Markt.

 

Ja, bisher haben wir ARAG angeboten die in ihrem Aktiv Premium Tarif eine Bauherren-Deckung mit 10.000 Euro Deckungssumme bieten. Das ist bereits eine wertige Lösung, doch wieviel sind von der hier gebotenen Deckungssumme nach Anwaltsschriftwechseln, Klageeinreichung und einem Baugutachten noch übrig?

In der Juristerei können 10.000 Euro schnell aufgebraucht sein – vielleicht etwas zu schnell für wirklich große Streitfälle,
die es bei einem Hausbau geben kann.

Unsere aktuelle Angebotsmöglichkeit bietet mit 100.000 Euro Deckungssumme umfänglicheren Versicherungsschutz.

 

Eine Leistungsübersicht haben wir IHnen unten als Foto beigefügt:

 

2.
Die Voraussetzungen:

 

Um einen entsprechenden Vertrag beantragen zu können, muss

  • das Antragsdatum des Rechtsschutz-Vertrags vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
  • beim Erwerb über einen Bauträger das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
  • das Objekt frei von Denkmalschutz-Auflagen sein/nicht unter Denkmalschutz stehen
  • die Bau-/Kaufsumme unter 1 Mio. Euro liegen (bis max. 2 Mio ggf. Direktionsanfrage)
  • die Finanzierung über eine Sparkasse laufen oder noch ein weiterer Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit der Immobilie bei einer Sparkassenversicherung bestehen, zum Beispiel auch die Privat-Verkehrs-Haus-Berufsrechtsschutzversicherung.

 Also alles grundsätzlich für uns einfach zu nehmende Hürden.

 

3.
Weiterer Versicherungsschutz:
Denn der Bauherren-RS deckt aktuell im Rahmen der Bedingungen nicht nur neue Bauvorhaben, sondern darüber hinaus auch:

  • Erwerb einer Wohnimmobilie
  • Um- und Ausbau einer vorhandenen Wohnimmobilie
  • Gebäudesanierung
  • Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt

 Und es muss nicht unbedingt das ständig selbstbewohnte Haus bzw. die Eigentumswohnung sein.
Auch Ferienhäuser oder Mehrfamilienhäuser bis vier Wohneinheiten sind so absicherbar.

 

4.
Wartezeiten: Auf eine Wartezeit wird übrigens ganz rechtsschutzuntypisch verzichtet.

 

5. Fazit:
Bedenkt man die Alleinstellung am Markt und die in der Summe anfallenden Baukosten, bleibt so ein Rechtsschutzvertrag auch preislich im Rahmen.

  • Versicherungsprämie: jährlich 0,12% der Bau-/Kaufsumme inkl. Grundstück (mind. 100 Euro netto)
  • Versicherungslaufzeit: 5 Jahre
  • Deckungssumme 100.000 Euro
  • Selbstbeteiligung: 400 Euro (bei Steuerung über das Versicherer-Anwaltsnetzwerk wird die SB um 150 Euro reduziert)
  • wichtiges Extra: Dreijährige Nachmeldefrist für im versicherten Zeitraum eingetretene Schäden, die erst später entdeckt werden

 
6. Ein Beispiel:
Bauvorhaben mit einer Bausumme von 500.000 €, ergibt einen Jahresbeitrag von 714 € inkl. Versicherungssteuer für die Bauherren-Rechtsschutz.

 

Wenn Sie Fragen haben oder einen Antrag wünschen, melden Sie sich bitte bei uns mit dem Stichwort "Bauherren-RS".

 

Viele Grüße
Thomas Eilenberg