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Elementarschäden - Überflutung durch Starkniederschlag

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

 

seit 2007 ereilen Kunden von uns Elementarschäden in Regionen in Deutschland, die seit den ersten Wetteraufzeichnungen dafür vorher unbekannt waren. Zum Beispiel in Berlin Überflutungen in Folge von Starkniederschlag.

 

Die Zyklen für schwerste Schäden durch Überflutungen infolge von Starkniederschlag werden in Deutschland kürzer.
Auch bei den jüngsten Ereignissen in NRW und Rheinland-Pfalz gibt es ca. 20% an Schäden die fern von Bächen und Flussläufen aufgetreten sind. Diese waren allein der Tatsache geschuldet, dass es in 48 Stunden Regenmengen gab, die sonst in 3-4 Monaten fallen.  Hierfür gibt es eindeutige meteorologische Beschreibungen, aus denen sich ableiten lässt, dass es KEINE Region in Deutschland mehr gibt, die vor derartigen Ereignissen sicher ist.

 

Aus diesem Grund bin ich bestrebt, ALLE bei mir versicherten Häuser gegen Elementarschäden zu versichern.

Meine Arbeit besteht darin, für jedes Haus den passenden Versicherer und das passende Bedingungswerk zu finden.

 

Es gibt viele unzureichende Elementarschadenversicherungen. 

 

Wir haben als erstes zu prüfen, ob die folgenden drei typischen Schadenfälle im Bereich der Elementarschadenversicherung mitversichert sind und welche Bedingungen daran geknüpft sind. 

  • Überschwemmung und Überflutung durch Oberflächenwasser in Folge der Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.
  • Überschwemmung und Überflutung durch Austritt von Grundwasser an der Oberfläche in Folge der Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.
  • Rückstau aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder gebundenen Anlagen in Folge der Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.

Einige Versicherer verlangen Rückstausicherungen nicht nur wenn es die Landesbauordnung verlangt.

Die Regionen in Deutschland sind in vier Zonen aufgeteilt. Viele Versicherer versichern nur die Zonen 1-2, etliche 1-3, die Zone 4, wenige, ggf. nach einer Prüfung.  

 

Nach der Prüfung von 39 Versicherern im Februar 2021 ist uns bisher kein Versicherer bekannt, der einen folgenreichen Grundwasseraustritt ohne die  Voraussetzung einer Ausuferung von Gewässern oder bedingt durch Witterungsniederschläge versichert. Auch Grundwasser, welches nicht nicht an die Oberfläche gelangt führt weiterhin zu keinem Versicherungsschutz. 


Wir schreiben jetzt im Sommer/Herbst wieder einmal alle Kunden an, die keine Elementarschadenversicherung haben und wünschen uns den Einschluss in den Gebäudevertrag. Um den Mehrbeitrag zu reduzieren empfehlen wir in den Wohngebäude- (bei selbstgenutzten Häusern)  oder Gebäudeverträgen einen grundsätzlichen Selbstbehalt je Schaden von z.B. 500 € oder 1.000 € aufzunehmen. 

 

Wenn Sie vorab ein Angebot wünschen, melden Sie sich bitte bei uns. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Eilenberg

PS Wussten Sie es?
Die quantitativ am häufigsten vorkommenden Schäden durch Naturgefahren sind Hagelschäden.

Deren Schadenausmaß wächst in den letzten Jahren enorm.